grepery's Guthabenkarte

Die grepery’s Guthabenkarte kann als Gutschein und gleichzeitig als wiederaufladbare Zahlkarte verwendet werden. Falls die Karte als Gutschein verwendet wird, legen wir zusätzlich ein passendes Schriftstück mit Angabe des aufgeladenen Betrages bei. So kann die elektronische Zahlkarte bequem als Geschenk übergeben werden.

AGB

  • Jede ausgestellte Karte bleibt Eigentum des Herausgebers Beemerging GmbH, Steinberggasse 59, 8400 Winterthur. Sie kann, ohne Angabe von Gründen, jederzeit gesperrt und/oder eingezogen werden.
  • Sämtliche Rechte in Zusammenhang mit grepery’s Guthabenkarte gelten ausschliesslich gegenüber den Herausgebern der grepery’s Guthabenkarte.
  • Es findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Winterthur.
  • Alle Vorteile und Vergünstigungen durch die grepery’s Guthabenkarte sind für Teilnehmende freiwillig und an keinerlei Verpflichtungen gebunden.
  • Der Herausgeber der grepery’s Guthabenkarte behält sich das Recht vor, jederzeit Anpassungen am grepery’s Guthaben Bonusprogramm vorzunehmen, das Programm zu beenden oder im Fall von externer, höherer Gewalt (force majeur) die Gutschrift von Beträgen auszusetzen.
  • Bei Verlust oder Diebstahl werden die grepery’s Guthabenkarten nicht ersetzt.
  • Die Besitzer einer grepery’s Guthabenkarte anerkennen vorbehaltlos den Saldo auf ihrem persönlichen Boncard-Konto.